AGB - Christian Herzig - Version 05/2021

1. Allgemeines

Für sämtliche Geschäfte zwischen dem Kunden und dem Einzelunternehmen Christian Herzig, 2401 Fischamend, Hainburgerstraße 38/1/4, (nachfolgend StarCatering genannt) gelten ausschließlich diese "Allgemeinen Geschäftsbedingungen". Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie von StarCatering ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.

 

Von diesen "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" abweichende oder diese ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

 

Sollten einzelne dieser "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter der Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die Ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.


2. Vertragsabschluss

Grundlage der Geschäftsbeziehungen ist das jeweilige Angebot, in dem alle vereinbarten Leistungen sowie die preisliche Vergütung festgehalten werden. Alle Angebote, die durch StarCatering erstellt werden sind freibleibend.

3. Catering-Leistungsumfang

3.1.      Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung. Nebenabreden oder Abänderungen, die den Umfang der vertraglichen Leistung verändern, bedürfen der schriftlichen Form.

3.2.      Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, teilt StarCatering dem Auftraggeber unverzüglich mit. Soweit durch die Veränderungen der vereinbarte Inhalt des Vertrages nicht oder nur unwesentlich berührt wird, steht - aufgrund dieser Abweichungen - dem Auftraggeber kein Kündigungsrecht zu. StarCatering ist berechtigt, in Abstimmung mit dem Auftraggeber Teile des Veranstaltungsablaufes in Abweichung von der Leistungsbeschreibung zu verändern.

3.3.      Soweit StarCatering  Verträge zur Durchführung einer Veranstaltung mit Dritten schließt, erfolgt ein solcher Vertragsabschluss im Namen und mit Vollmacht des Auftraggebers. Dies betrifft insbesondere die Anmietung von Räumen, den Abschluss von Verträgen im Gastronomiebereich, sowie den Abschluss von Verträgen mit Zulieferanten im Eventbereich.

3.4.      Sublieferanten werden durch StarCatering bestimmt. Die Haftung für Leistungen, die sich aus der Sublieferanten-Beauftragung ergibt, trifft StarCatering nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Abwicklung erfolgt ausschließlich über StarCatering.

Die Dienstleister von StarCatering unterliegen einem Erstkontaktvertrag und sind auch in weiterer Folge über die beauftragte Agentur zu buchen. Bei Direktbuchung des Zulieferers durch den Kunden entstehen Ansprüche von StarCatering in Höhe des üblichen Handling Entgelts. Die Abrechnung erfolgt über StarCatering.

4. Event-Leistung und Honorar

4.1.      Der Auftraggeber stellt StarCatering unabhängig von dem vereinbarten Honorar ein Budget laut schriftlichem Kostenvoranschlag zur Verfügung. Dieses Budget darf nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers überschritten werden.

4.2.      Wenn nicht anders vereinbart ist, entsteht der Entgeltanspruch von StarCatering für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde.

4.3.      StarCatering ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Akontozahlungen  zu verlangen. StarCatering ist verpflichtet, nach den Grundsätzen eines sorgfältigen Kaufmanns unter Beachtung der Interessen des Auftraggebers dieses Geld für die Durchführung der Events einzusetzen. Die für die Durchführung des Events notwendigen Beträge werden durch den Auftraggeber an StarCatering innerhalb eines vereinbarten Zeitpunktes zur Verfügung gestellt.

4.4.      Kostenvoranschläge von StarCatering sind unverbindlich.

5. Lebensmittel & Warenangebot

Das umfangreiche Lebensmittel- und Warensortiment ist immer wieder saisonal bedingten Veränderungen oder lieferbedingten Schwierigkeiten unterworfen. Sollten einzelne Artikel vorübergehend nicht vorhanden sein, behalten wir uns einen Austausch gegen zumindest gleichwertige Lebensmittel vor.

Selbstverständlich ist unser Angebot als Vorschlag zu betrachten, den wir gerne in jeder von unseren Kunden nach dessen Wünschen anpassen.

6. Lieferung

6.1.      Zugesagte Termine werden von StarCatering nur unter der Voraussetzung eines normalen Betriebsablaufes eingehalten. Streiks, Fälle höherer Gewalt, Betriebsstörungen jeder Art, wie z.B. Stromstörungen, entbinden StarCatering von den übernommenen Pflichten.

6.2.      Eventuelle Beanstandungen des Events sind sofort (nach Möglichkeit vor Ort), längstens aber binnen 3 Tagen nach der Veranstaltung vom Kunden bekannt zu geben, da andernfalls die Leistungen vom Kunden als akzeptiert gilt. Für unsachgemäße Lagerung durch den Auftraggeber übernimmt StarCatering keine Haftung.

6.3.      Die Sorgfaltspflicht für angemietete Gegenstände obliegt ab Übernahme bis zur Rückstellung dem Auftraggeber. Allfällige Schäden oder Verlust sind vom Auftraggeber zu vertreten.

7. Wirksamkeit, Bestellung

7.1.      Die Bindungswirkung der Offerte endet spätestens sechs Wochen nach Zugang der Ausfertigung. Ist die Auftragserteilung innerhalb dieser Frist nicht möglich, kann eine Erstreckung der Bindungsfrist einvernehmlich vorgenommen werden.

7.2.      Die Speisenplanung, Festlegung der Teilnehmerzahl sowie sonstige für die Veranstaltung wichtige Details werden in der Regel mindestens 7 Arbeitstage vor Veranstaltungsbeginn vereinbart. Bei kurzfristiger Angebotslegung ist die Entscheidung unverzüglich nach Übermittlung des Angebots schriftlich bekanntzugeben. 

7.3.      Eine Reduzierung oder Aufstockung ist bis zu 4 Werktagen vor Veranstaltungsbeginn einvernehmlich möglich. Eine Reduktion, die 4 Tage vor Veranstaltungsbeginn oder kürzer getätigt wird, ist nur einvernehmlich möglich und gegebenenfalls mit den bereits entstandenen Kosten abzugelten.

7.4.      Der Veranstalter verpflichtet sich, einen genauen Ablauf der Veranstaltung bis spätestens drei Werktage vor der Veranstaltung an seine Ansprechperson bei StarCatering zu übergeben, andernfalls kann der gewünschte Veranstaltungsablauf nicht gewährleistet werden.

8. Getränkeabrechnung

Falls keine andere Vereinbarung getroffen wurde, werden alle Getränke gemäß dem tatsächlichen Verbrauch, pro geöffneter oder im Angebot angegebener Verpackungseinheit, in Rechnung gestellt.

9. Eigentumsrecht und Urheberschutz

9.1.    Alle Leistungen von StarCatering (z.B. Ideen, Konzepte für Veranstaltungen etc.) auch einzelne Teile daraus, bleiben im Eigentum von StarCatering. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars nur das Recht der Nutzung zum vereinbarten Zweck.

9.2.    Für die Nutzung von Leistungen von StarCatering die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist - unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist - die Zustimmung von StarCatering erforderlich. Dafür steht StarCatering und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.

10. Vertragsauflösung

10.1.   Der Auftraggeber ist berechtigt, das Vertragsverhältnis mit der StarCatering
jederzeit zu kündigen. Die vorzeitige Aufhebung des Vertragsverhältnisses
verpflichtet den Auftraggeber jedoch zur Zahlung der vereinbarten Honorare bzw.
schon erbrachter Vorleistungen.

10.2.   Der Grund zur außerordentlichen Kündigung für beide
Vertragsparteien bleibt hiervon unberührt. Dieses Recht steht der StarCatering
insbesondere dann zu, wenn das vereinbarte Honorar durch den Auftraggeber nicht
zum Fälligkeitszeitpunkt gezahlt wird.

10.3.   StarCatering ist berechtigt, jederzeit und ohne Angabe von Gründen das Vertragsverhältnis zu beenden,
a) wenn die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb gefährdet und/oder die Sicherheit der Mitarbeiter nicht mehr gewährleistet werden kann
b) wenn der Ruf, sowie die Sicherheit des Hauses gefährdet wird
c) im Falle höherer Gewalt
d) wenn vereinbarte Akontozahlungen nicht termingerecht einlangen

11. Stornobedingungen

Nach Auftragsvergabe werden bei Stornierung bis 15 Werktage vor der Veranstaltung 30 Prozent des letztgültigen Angebots in Rechnung gestellt.

Bei Stornierungen bis 5 Werktage vor der Veranstaltung werden 70 Prozent des letztgültigen Angebots in Rechnung gestellt.

Bei Stornierung unter 5 Werktagen vor der Veranstaltung werden 100 Prozent des letztgültigen Angebots in Rechnung gestellt.

12. Preise & Währung

Alle Angegebenen Preise verstehen sich in Euro (€) und sind, wenn nicht explizit angeführt, Nettopreise zuzüglich der in Österreich geltenden Mehrwertsteuersätze.

13. Zahlungsbedingungen

Sollte es keine anderwärtige schriftliche Vereinbarung zwischen StarCatering und dem Kunden geben
gilt eine Zahlung innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung ohne jegliche Abzüge. StarCatering behält sich vor für nicht zeitgerecht bezahlte Forderungen bankübliche Verzugszinsen zu verrechnen bzw. im weiteren Falle ein Drittunternehmen zu bestimmen, welches die Forderungen einbringt.

 

Akontozahlungen können seitens StarCatering im Vorfeld und nach Ankündigung verlangt werden. Die Höhe der jeweiligen Anzahlung entnehmen Sie aus dem jeweiligen Angebot Ihrer Veranstaltung.

14. Gerichtsstand

Als Gerichtsstand gilt das Landesgericht Korneuburg. Es gilt Österreichisches Recht.

Fischamend im Mai 2021


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